Umweltamt erlässt Allgemeinverfügung - Entnahme von Wasser wird untersagt
Im Weimarer Land ist ab 11. Juli 2023 die Entnahme von Wasser (Schöpfen mit Handgefäßen bzw. Gießkannen) aus oberirdischen Gewässern (z. B. Ilm, Magdel, Vippach, Scherkonde, Pfiffelbach) im Rahmen des Gemeingebrauches mit sofortiger Wirkung untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.
Weitere Informationen finden Sie in den Downloads.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Die Bäckerei ist wieder geöffnet
Mi, 08. Mai 2024
Oberschloss Kranichfeld trotz Bauarbeiten teilweise zugänglich
Di, 07. Mai 2024