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Die Verwaltungsgemeinschaft
umfaßt ein Gesamtterritorium von ca. 7000 ha und einer
Einwohnerzahl von ca. 6890. Sie nimmt alle Angelegenheiten
des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden/Mitgliedsgemeinden wahr.
Sie kann insoweit Satzungen und Verordnungen erlassen.
Für den Bereich des eigenen Wirkungskreises obliegt der
VG die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte der Gemeinden. Sie führt die
Aufgaben nach diesen Absatz im Namen ihrer Mitgliedsgemeinden und nach
deren Weisungen aus. Darüber hinaus kann die VG mit Zustimmung der Mitgliedsgemeinden,
in denen die Mehrheit der Einwohner der VG ansässig ist, eigene öffentliche
Einrichtungen errichten und unterhalten, wenn diese für die Einwohner
mehrerer Mitgliedsgemeinden bestimmt sind (z. B. Kläranlagen, Einrichtungen
der Kinderbetreuung u. ä.).
Soweit für die Benutzung dieser Einrichtungen Entgelte
erhoben werden, fließen diese der VG zur Deckung der Kosten der öffentlichen
Einrichtungen zu. Die VG soll ihre Mitglieder bei der Erfüllung der übrigen
gemeindlichen Aufgaben beraten. Die Mitgliedsgemeinden sind verpflichtet,
die VG bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. |