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Wasserentnahme aus der Ilm verboten

Im Weimarer Land ist seit dem 1. Juni bis zum 31. Oktober 2022 jegliche Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern wie Flüssen, Bächen oder Seen verboten. Das Verbot betrifft auch das Schöpfen mit Eimer oder Kanne.

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Veröffentlichung

Mo, 20. Juni 2022

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