Umweltamt erlässt Allgemeinverfügung - Entnahme von Wasser wird untersagt
Im Weimarer Land ist ab 11. Juli 2023 die Entnahme von Wasser (Schöpfen mit Handgefäßen bzw. Gießkannen) aus oberirdischen Gewässern (z. B. Ilm, Magdel, Vippach, Scherkonde, Pfiffelbach) im Rahmen des Gemeingebrauches mit sofortiger Wirkung untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.
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